Krefeld. Die Richterin am Krefelder Amtsgericht hat jetzt in einem Prozess wegen Nachstellung, auch Stalking genannt, das Urteil gegen eine 46-jährige Krefelderin gesprochen: neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Auch am zweiten Verhandlungstag wurde nach der Anhörung weiterer Zeugen deutlich, dass die Krefelderin einer inzwischen 29-Jährigen viele Male nachgestellt hatte. Obwohl das Opfer – eine Angestellte der Deutschen Bahn – oft und sehr deutlich gemacht hatte, dass sie keinen Kontakt wollte.
Im Januar diesen Jahres war noch ein Vergleich vor dem Zivilrichter geschlossen worden. Doch in der Hauptverhandlung wies die Angeklagte alle Vorwürfe zurück.
Zeugen bestätigten die häufigen Belästigungen
Eine Nachbarin des Opfers, die oft und zu verschiedenen Zeiten mit ihrem Hund auf der gemeinsamen Straße unterwegs ist, hat die Angeklagte häufig beobachtet, wenn diese mit ihrem Fahrzeug die Stichstraße befuhr. Und eine Kollegin der 29-Jährigen, die ebenfalls am Bahnhof Duisburg arbeitet, bestätigte viele unerwünschte Begegnungen.
Die einschlägig Vorbestrafte erhielt einige Bewährungsauflagen. Sie muss sich von der Betroffenen fernhalten, drei Jahre straffrei bleiben und 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Ansonsten droht ihr die Strafvollstreckung im Gefängnis. hw



